Bedrocan war der erste Anbieter in Deutschland und ist seit fast 20 Jahren erhältlich
Bedrocan war der allererste Anbieter von medizinischem Cannabis auf dem deutschen Markt und die Bedrocan-Produkte sind seit fast 20 Jahren in Deutschland verfügbar. Der Export aus den Niederlanden begann im Jahr 2008, und seitdem hat Bedrocan über 15.000 Kilogramm an deutsche Patienten geliefert. Diese Zahlen wirken angesichts der Größe des deutschen Marktes gering, der laut Prognosen bis 2026 allein für Cannabisblüten rund 1.005 Tonnen* umfassen wird. Dennoch sind unsere Produkte aufgrund ihrer hohen Qualität und Wirksamkeit weiterhin bei Ärzten und Patienten sehr beliebt. Sie möchten wissen, wie der Export nach Deutschland seinen Anfang nahm? Bedrocan-Gründer Tjalling Erkelens weiß darüber vieles zu berichten.
Als alles begann
Im Jahr 2008 wurden medizinische Cannabisblüten erstmals für Patienten in Deutschland erhältlich. Erkelens: „Damals gab es weltweit zwei weitere legale Bezugsquellen: In den USA durfte die University of Mississippi Cannabis für Forschungszwecke anbauen, und in Kanada produzierte Prairie Plant Systems im Auftrag der kanadischen Regierung. Bedrocan war das drittgrößte Unternehmen weltweit und produzierte im Auftrag der niederländischen Regierung. Wir produzierten Cannabis für den deutschen Markt über das niederländische Amt für medizinisches Cannabis.“
Wegweisendes Urteil
Die ersten verfügbaren Produkte in Deutschland waren Bedrocan®, Bedrobinol® und Bediol®. „Das waren die einzigen drei medizinischen Cannabisprodukte, die damals erhältlich waren und für deren Anbau wir im Auftrag der Niederländische Regierung zugelassen waren“, fährt Erkelens fort. Der Export kam nicht völlig spontan in Gang. Auslöser war ein Urteil eines deutschen Gerichts, das die medizinische Notwendigkeit der Verfügbarkeit von Cannabis feststellte. „Es war ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005. Ein MS-Patient, der zugleich Anwalt war, hatte gegen BfArM, das Bundesamt für Arzneimittelzulassung, geklagt. Der Kläger war schwerbehindert, hatte alle konventionellen Medikamente ausgeschöpft und forderte Zugang zu Cannabis, da dies die einzige Möglichkeit zur Linderung seiner Symptome darstellte.
Medizinischer Notfall
Das BfArM lehnte dies stets unter Berufung auf das Betäubungsmittelngesetz (BtMG) ab. Das Gericht entschied jedoch, dass das BfArM Anträge nicht einfach ablehnen dürfe, wenn ein medizinischer Notfall ohne Alternativen vorliege. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als das strikte Drogenverbot“, erinnert sich Erkelens.
„Die Arzneimittelbehörde war gezwungen, eine Klausel anzuwenden, die Ausnahmen im öffentlichen Interesse zulässt. Laut Gericht fiel die medizinische Versorgung eines bedürftigen Menschen unter diese Ausnahmen.“ Obwohl das Urteil bereits 2005 erging, dauerte der juristische und bürokratische Prozess Jahre. Um 2007/2008 wurden in Deutschland die ersten offiziellen Ausnahmegenehmigungen an einzelne Patienten erteilt.

Erkelens: „Diese Patienten durften Cannabis dann legal in deutschen Apotheken beziehen. Und unsere Produkte waren damals die einzigen, die erhältlich waren. Dieses Ausnahmegenehmigungssystem blieb bis zur Gesetzesänderung 2017 in Kraft.“
Bedrocan war der erste Cannabis-Lieferant in Deutschland
Bedeutet das, dass die Produkte von Bedrocan die ersten medizinischen Cannabisprodukte in Deutschland waren? Erkelens: „Was Cannabisblüten betrifft, lautet die Antwort ganz klar ‚Ja‘. Dronabinol, reines THC, war jedoch bereits seit 1998 auf Rezept erhältlich. Das ist aber eine ganz andere Geschichte, und Bedrocan war daran nicht beteiligt.“
*) Quelle: Cannamonitor




