Drastische Einschränkungen zur Verschreibung von medizinischem Cannabis sind vom Tisch

Bedrocan begrüßt es sehr, dass die in Deutschland diskutierten drastischen Beschränkungen der Patientenversorgung mit medizinischem Cannabis vom Tisch sind. Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss als Entscheidungsgremium über Regelleistungen zur Versorgung von Kassenpatienten) hat am 16. März beschlossen, Pläne zur Verschärfung der derzeit geltenden Vorschriften für die Verschreibung von medizinischem Cannabis zurückzuziehen. Nach dem ursprünglichen G-BA-Entwurf hätten die meisten Ärzte ihre Verschreibungsberechtigung für medizinisches Cannabis verloren und die Krankenkassen einen größeren Anteil der Verschreibungen ablehnen können. Als größter Hersteller von medizinischem Cannabis in der EU und einziger rein pharmazeutischer Marktteilnehmer mit ausschließlichem Fokus auf Patienten begrüßen wir, dass die ursprünglich vorgeschlagenen Beschränkungen nicht beschlossen wurden.

Jaap Erkelens
Jaap Erkelens

Bedrocan-CEO Jaap Erkelens kommentiert: „Unsere Erfahrungen aus Kanada und den Niederlanden lehren, dass solche Einschränkungen zur Unterversorgung leidender Patienten, sowie zur Verdrängung der Patienten in den Schwarzmarkt und in die medizinisch unbegleitete Selbstmedikation geführt hätten. Wir sind erleichtert, dass die Entscheider in Deutschland diese Gefahr erkannt haben, die mit der geplanten Liberalisierung von Freizeit-Cannabis noch weiter zunimmt. Vor dieser Liberalisierung sollte der Zugang zu medizinischem Cannabis für die Patienten daher nicht eingeschränkt, sondern erleichtert werden.”

G-BA regelt Verordnung von medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen

Keine zusätzlichen Anforderungen, die über die gesetzlich zwingenden und für den G-BA verbindlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen.

G-BA Beschluss zeigt Wichtigkeit von Medizinalcannabis

Aber auch die Komplexität und den Bedarf nach weitere Reformen

“Wir rufen den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, für Rechts- und Versorgungssicherheit für die Patient:innen zu sorgen, indem das “Cannabis als Medizin”-Gesetz noch in diesem Jahr überarbeitet wird.”

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