Bedrocan und die Legalisierung von Cannabis in Deutschland

Die neue deutsche Regierung wird eine Form des Konsums von Cannabis als Freizeitdroge legalisieren. Bedrocan liefert bereits seit Jahren Cannabis für deutsche Patienten. Seit kurzem wird uns des Öfteren die Frage gestellt: „Werden Sie Cannabis als Freizeitdroge demnächst auch an deutsche Konsumenten liefern?“ Die Frage ist verständlich, aber die Antwort darauf ist einfach: Nein.

Bedrocan wird kein Cannabis für den Freizeitkonsum liefern. Das machen wir nirgendwo auf der Welt, auch nicht in den Niederlanden, und deshalb liefern wir auch nicht nach Deutschland.

Warum wird Bedrocan kein Cannabis für den Freizeitkonsum liefern?

Bedrocan beachtet strikt den Unterschied zwischen dem Einsatz von Cannabis für den medizinischen Gebrauch und Cannabis für den Freizeitkonsum. Wir befassen uns mit der Zulieferung eines pharmazeutischen verschreibungspflichtigen Produkts, das Patienten hilft. Wir widmen uns ausschließlich dieser Aufgabe. Das bedeutet somit auch, dass wir uns absolut auf keine Weise mit Cannabis für den Freizeitkonsum befassen können und auch nicht möchten.

Wie ist die Legalisierung in anderen Ländern geregelt?

In anderen Ländern haben wir leider feststellen müssen, dass Patienten, die Cannabis als Medizin verwenden, durch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken benachteiligt werden. Nicht etwa durch die Legalisierung an sich, sondern durch die Tatsache, dass sich Erzeuger sozusagen haben verführen lassen, diesen Markt zu erobern. Die Qualitätsanforderungen sind niedriger, die Vorschriften sind vereinfacht, die Kontrollen sind weniger streng und die Erträge sind – so erhofft man sich – höher. Das Ergebnis: Medizinisches Cannabis geriet weiter (oder völlig) in den Hintergrund und war für Patienten nicht mehr erhältlich. Diesen Missstand möchten wir auf jeden Fall vermeiden.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Cannabis sicherlich auch nachteilige Folgen haben kann. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass unsere Produkte ausschließlich für Patienten verfügbar sind, die sie mit ärztlichem Rezept und nach entsprechender Apothekerberatung anwenden können. Auch unsere langjährigen Erkenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Anbaus von Cannabis möchten wir nur für dieses Ziel einsetzen.

Nehmen Betriebe oder Verbraucher Kontakt zu Bedrocan auf mit der Absicht einer Zusammenarbeit für den Absatz von Freizeit-Cannabis?

Sicherlich, sehr oft sogar. Und unsere Antwort ist und bleibt immer dieselbe: Nein.

Ist das nicht fragwürdig?

Das mag vielleicht zuerst fragwürdig klingen. Aber was wäre, wenn es um ein anderes Mittel und andere Benutzer ginge? Zum Beispiel, wenn der Konsum von Ecstasy-Pillen entkriminalisiert werden würde. Würde ein pharmazeutisches Unternehmen, das jetzt Antidepressiva oder Rheumamedikamente herstellt, darauf umsteigen? Nein, natürlich nicht. Sie würden sich davon fernhalten. Das gilt auch für uns. Medizinisches Cannabis und Freizeit-Cannabis sind zwei völlig unterschiedliche Produkte mit jeweils einer ganz anderen Zielgruppe. Diese sollte man nicht verwechseln.

Werden Sie weiterhin an Patienten liefern?

Die Lieferung durch die Medizinische Verwendung von Cannabis (BMC) wird nicht beeinflusst. Daher haben deutsche Patienten auch weiterhin Zugang zu unseren pharmazeutischen Produkten.

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